Ergonomie-Grundlagen: Einfuehrung in die Ergonomie: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Ergotyping
Zur Navigation springenZur Suche springen
Keine Bearbeitungszusammenfassung
Keine Bearbeitungszusammenfassung
Zeile 131: Zeile 131:
----
----


..
* Gesetzliche Verpflichtung zur Einbeziehung ergonomischer Grundsätze in der Produkt- und Systementwicklung
 
* Gesetzliche Verpflichtung zur Gefährdungsbeurteilung
[[Bild:| ]]
* Hohes Änderungspotential mit geringen Kosten in der Entwurfs- und Entwicklungsphase
* Demografische Entwicklung:  Zunahme älterer MA mit geändertem Leistungsspektrum
* Entgeltrahmentarifverträge: höhere Vergütung für bestimmte Belastungen der Beschäftigten (höhere Kosten für Unternehmen)
* Verpflichtung nach Sozialgesetzbuch zu frühest möglicher Reintegration nach Erkrankung und von Leistungsgewandelten und Schwerbehinderten
* Erhöhung der Qualität, Reduzierung von Fehlern und Fertigungszeiten
* Kundenzufriedenheit

Version vom 23. Oktober 2010, 17:19 Uhr

Hinweis: Diese Seite wird zur Zeit bearbeitet


Einordnung der Ergonomie


Ergonomie international: Ergonomics or human factors (Arbeitswissenschaft)

- im angloamerikanischen Raum: human factors - in Europa: ergonomics


Definition der Fachdisziplin nach IEA (International Ergonomics Association):

Internationaler Dachverband der Fachgesellschaften für Arbeitswissenschaft und Ergonomie:
„Ergonomie oder Arbeitswiss. ist die wissenschaftliche Disziplin, die sich mit dem Verständnis der Wechselwirkungen zwischen Menschen und anderen Elementen eines Systems auseinandersetzt, ...um das Wohlbefinden des Menschen und die gesamte Systemleistung zu optimieren.„ [1]


In Deutschland ist die Ergonomie ein Teilgebiet (Schwerpunkt) der Arbeitswissenschaft

Arbeitswissenschaft (engl. Human Factors, human Engineering, Industrial Engineering) als angewandte, gestaltungsorientierte Wissenschaftsdisziplin
Schwerpunkte der Arbeitswissenschaft:
  • Ergonomie (engl. Ergonomics)
  • Arbeitsgestaltung (engl. Work Organization)
Die Arbeitsgestaltung beschäftigt sich dabei mit der Auslegung von Arbeitssystemen nach technischen, ökonomischen und ergonomischen Erkenntnissen
Bereiche:
Anthopometrische, physiologische, bewegungstechnische, informationstechnische, organisatorische, sicherheitstechnische Arbeitsgestaltung
Gestaltung der Arbeitsumgebung

Das Arbeitssystem ist dabei ein System, welches das Zusammenwirken eines oder mehrerer Nutzer mit den Arbeitsmitteln umfasst, um die Funktion des Systems innerhalb des Arbeitsraumes und der Arbeitsumgebung unter den durch die Arbeitsaufgaben vorgegebenen Bedingungen zu erfüllen [EN ISO 6385:2004].

Dieser Systemansatz ermöglicht eine allgemeingültige Darstellung der Struktur und des Charakters des Systems, in dem es Systemgrenzen, Systemelemente, Beziehungen zwischen den Elementen und zur Umgebung gibt.

Dabei kann das System Teilsysteme umfassen bzw. Subsystem eines übergeordneten Systems sein.

Arbeitssystem.gif

[1] Tofaute, K. A.: Ergonomie in der Sportwissenschaft. Disseration, Deutsche Sporthochschule, Köln 2009


Begriff und allgemeine Ziele der Ergonomie


altgriech.

ϵργον (Ergon) = Arbeit
νομος (Nomos) = Gesetz, Gesetzmäßigkeit
  • Analyse von Arbeitsaufgaben, Mensch-Maschine-Interaktion und Arbeitsumwelteinflüssen in Arbeitssystemen
  • Erkenntnisse, Regeln zur Gestaltung der Mensch-Maschine-Interaktion
  • Ausgewogene Belastung des Menschen
  • Leistungen innerhalb der Grenzen menschlicher Leistungsvoraussetzungen

Dabei hat sich zur Verdeutlichung des Informationsaustauschs zwischen Mensch und technischem System der Begriff Mensch-Maschine-System als zweckmäßige Abstraktion durchgesetzt.

Innerhalb eines Mensch-Maschine-Systems umfasst die sog. Mensch-Maschine-Schnittstelle, auch Benutzerschnittstelle (engl. Human-Machine-Interface (HMI)) alle für die Interaktion von Mensch und Maschine erforderlichen Komponenten.

Mensch Maschine System.gif


Historischer Abriss zur Ergonomie


1857:     erste begriffliche Nennung des Wortes „Ergonomie“ durch den polnischen Professor W. Jastrzebowski

Zeitschrift „Natur und Technik“
„...wiss. Ansatz zum Problem der Arbeit, damit wir aus dem Leben die besten Früchte bei der geringsten Anstrengung mit der höchsten Befriedigung für das eigene und das allg. Wohl ernten...“

1860:     Fechner Publikation der „Elemente der Psychophysik“

1912:     F.W. Taylor „wiss. Betriebsführung“

1912:     Gründung Max-Planck Institut für Arbeitsphysiologie

1917:     Gilbreth wiss. Ansatz von „Arbeitsstudien“ in den USA

1921:     russische Psychologen Mjasischtschew, Bechterew „Ergonologie“

1924:    Gründung des REFA (Reichsausschuss für Arbeitsstudien,

heute: „Verband für Arbeitsstudien und Betriebsorganisation“)

Japan:  Bezeichnung „Human Ergology“, anthropologisch begründete Physiologie

1949/50: Murrell Cambridge, England

Gründung der „Human Research Society“, später „Ergonomics Research Society“ „ergonomische Forschungsgesell.“
gleichnamige Gesellschaften in Frankreich, Holland, Italien
USA:Human Factors Society

seit 1957: internationale Verbreitung des Begriffs Ergonomie über die Fachzeitschrift „Ergonomics“

1953:     Gründung der Gesellschaft für arbeitswissenschaftliche Forschung (GfA) in Deutschland

1958:     Umbenennung der GfA in „Gesellschaft für Arbeitswissenschaft“

1959:     Gründung der IEA „The International Ergonomics Association“

1962:     Lehrstuhl und Institut für Ergonomie Prof. Schmidtke München

60er Jahre: übrige Technische Universitäten: Lehrstühle für Arbeitswissenschaft

2003:     Gründung der Federation of European Ergonomics Societies (FEES)

seit 2000: Zertifizierung von Arbeitswissenschaftlern zum Euroergonom


Teilgebiete der Ergonomie


Teilgebiete Ergonomie.gif


Praxisfelder der Ergonomie


Praxisfelder Ergonomie.gif


Vorgehensweisen


Vorgehensweisen Ergonomie.gif



Gründe für Ergonomie


  • Gesetzliche Verpflichtung zur Einbeziehung ergonomischer Grundsätze in der Produkt- und Systementwicklung
  • Gesetzliche Verpflichtung zur Gefährdungsbeurteilung
  • Hohes Änderungspotential mit geringen Kosten in der Entwurfs- und Entwicklungsphase
  • Demografische Entwicklung: Zunahme älterer MA mit geändertem Leistungsspektrum
  • Entgeltrahmentarifverträge: höhere Vergütung für bestimmte Belastungen der Beschäftigten (höhere Kosten für Unternehmen)
  • Verpflichtung nach Sozialgesetzbuch zu frühest möglicher Reintegration nach Erkrankung und von Leistungsgewandelten und Schwerbehinderten
  • Erhöhung der Qualität, Reduzierung von Fehlern und Fertigungszeiten
  • Kundenzufriedenheit