Entwicklungs- und Gestaltungsprozess: Quellen ergonomischer Anforderungen

Aus Ergotyping
Version vom 21. Februar 2010, 19:18 Uhr von Christiane Kamusella (Diskussion | Beiträge) (Die Seite wurde neu angelegt: '''''Hinweis: Diese Seite wird zur Zeit erarbeitet''''' Zielvorgaben in Form qualitativer und quantitativer ergonomischer Anforderungen in den einzelnen Phasen des E...)
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)
Zur Navigation springenZur Suche springen

Hinweis: Diese Seite wird zur Zeit erarbeitet


Zielvorgaben in Form qualitativer und quantitativer ergonomischer Anforderungen in den einzelnen Phasen des Entwicklungs- und Gestaltungsprozesses können aus den folgenden Quellen abgeleitet werden:

  • allgemein anerkannte Regeln der Technik
    • Staatliches Vorschriften- und Regelwerk mit ergonomischen Inhalten
    • Sonstige Regeln und Vorschriften zur Ergonomie wie z. B. Regelwerk der Unfallversicherungsträger
  • Stand der Technik
    • allgemeine arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse, die sich bewährt haben
    • firmenspezifische Regelungen
  • andere Wissensstände
    • gesicherte arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse, Stand der Wissenschaft
    • Empfehlungen und Erfahrungen von Anwendern
    • Veröffentlichungen in Fachzeitschriften
    • arbeitswissenschaftliche Untersuchungen und Messungen


Bei allgemein anerkannten Regeln der Technik handelt es sich um Regeln, von denen die überwiegende Zahl der Fachleute, die sie anzuwenden haben, überzeugt ist, dass sie den jeweils vorgegebenen technischen Anforderungen entsprechen, in der Fachpraxis erprobt sind und sich bewährt haben. Solche Regeln zielen auf ein generelles Verhalten zur Erreichung des mit den Regeln beschriebenen Zustandes ab.

z. B. DIN- und DIN EN-Normen, ISO-Normen, VDI-, VDE-Richtlinien,

BMA(Bundesministerium für Arbeit und Soziales)-Richtlinien,

BG-Regeln, -Informationen, -Grundsätze.