Entwicklungs- und Gestaltungsprozess: Ergonomische Aufgaben

Aus Ergotyping
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In allen relevanten Stufen des Gestaltungsprozesses sind ergonomische Aufgaben auszuführen. So sind bei Erarbeitung des Pflichtenheftes ergonomische Bewertungskriterien für den Gestaltungsprozess unter Berücksichtigung ergonomischer Grundsätze und Normen festzulegen. Bei Beschreibung der Eigenschaften der Nutzergruppe sind Personen mit besonderen Anforderungen zu beachten, um möglichst barrierefreie Produkte zu entwerfen. Durch Analyse von Funktionen und Aufgaben ähnlicher, bereits vorhandener Systemkomponenten können zur Ableitung von Gestaltungsanforderungen Erfahrungen gesammelt werden. Die Erarbeitung von Vorentwürfen muss die Mensch-Maschine-Schnittstelle und die Arbeitsaufgaben mit einschließen. Das setzt eine hierarchische Beschreibung der gesamten voraussichtlichen Tätigkeiten und deren Unterteilung in einzelne Einheiten voraus. Damit können Belastungen der Nutzer eingeschätzt werden. Vorentwürfe können in Varianten erstellt und bewertet werden. Dabei sind den allgemeinen ergonomischen Grundsätzen und spezifischen Anforderungen Aufmerksamkeit zu schenken. Aus eine Reihe von Vorentwürfen wird ein ausgewählter Gestaltungsentwurf weiterentwickelt und detailliert ausgearbeitet. Ergonomische Anforderungen sind für diesen im Detail zu erfüllen. Unter Nutzung von Bewertungsverfahren werden Kenngrößen, Funktionen, Systemreaktionen über Messung, Beobachtung, subjektive Einschätzung u. a. überprüft. Bewertungsergebnisse können über einen 3-Zonen-Bewertungssystem als Stufen der Akzeptanz graduiert werden. Dieses drückt den Erfüllungsgrad spezifischer ergonomischer Kriterien und der aus relevanten ergonomischen Normen abgeleiteten detaillierten Anforderungen aus. Aus den ergonomischen Aufgaben lassen sich notwendige Tools für Ergotyping-Komponenten ableiten. So werden im Gestaltungsprozess Instrumentarien wie Analyse, Synthese, Simulation und Bewertung eingesetzt. Zur Bewertung der Systemkomponenten im Gebrauch sind die vollständig beschriebenen und umgesetzten Benutzungsbedingungen in Probedurchläufen mit Prüfpersonal zu prüfen, zu bewerten und daraus Modifikationen und Korrekturen abzuleiten. Diese Rückmeldungen sollten ebenfalls ergonomisch bewertet werden.


Definitionsphase.gif

Entwicklung/ Gestaltung von Produkten

(DIN EN 614-1:2006, VDI 2242-1:1986, DIN-Fachbericht 124:2002)

  • Erfassung grundlegender Anforderungen an Sicherheit und Gesundheit aus Rechtsverordnungen, Berücksichtigung produktspezifischer Randbedingungen und von Zielkonflikten (Pflichtenheft)
  • Erfahrungssammlung zu ähnlichen vorhandenen Produkten
  • Beachtung ergonomischer Grundsätze und Leitlinien
  • Beschreibung der Eigenschaften der erwarteten Zielgruppe
  • Beachtung von Nutzern mit besonderen Anforderungen (mit eingeschränkten Fähigkeiten)
  • Ableitung von Anforderungen und Beachtung ergonomischer Grundsätze für eine möglichst barrierefreie Gestaltung von Produkten und unterstützenden Technologien