Entwicklungs- und Gestaltungsprozess: Hauptphasen
Die Gestaltung oder Umgestaltung von Produkten und Arbeitssystemen erfolgt in einem strukturierten Gestaltungsprozess, der in vier wesentliche Hauptphasen eingeteilt werden kann. Von Interesse sind dabei die in der Abbildung gekennzeichneten Phasen, in denen Digital Prototyping und damit Ergotyping zur Anwendung kommen kann.
Diese einzelnen Phasen können Teilphasen umfassen, die in fachliche Schwerpunkte gegliedert und denen ein bestimmtes Zeitintervall zugeteilt ist. Die beteiligten Fachbereiche müssen zu bestimmten Entwicklungszeitpunkten festgelegte Ziele und Anforderungen für Teilsysteme und Komponenten immer wieder auf ihre Einhaltung hin überprüfen. Dies geschieht durch Soll-Ist-Vergleich im Absicherungsverfahren. Ergonomieteams begleiten den gesamten Entwicklungs- und Gestaltungsprozess. Sie erarbeiten für die Schnittstellen, an denen der Mensch und die Produkt- bzw. Systemeigenschaften aufeinander treffen, ergonomische Vorgaben und Ziele und führen in den einzelnen Etappen eine ergonomische Absicherung durch. Ziel der ergonomischen Absicherung ist dabei die Überprüfung, in welchem Grad die für Produkt- bzw. Systemeigenschaften und – funktionen formulierten Anforderungen hinsichtlich Nutzbarkeit und Komfortstandard für die künftige Zielgruppe erfüllt wurden. Als Methoden kommen virtuelle und reale Ergonomie-Absicherungsuntersuchungen sowie auch eine Kombination aus Realmodellen und virtuellen Daten zum Einsatz. Darüber hinaus werden Bewertungsverfahren einbezogen. Bei virtuellen Untersuchungsmethoden als Vorstufe der realen Absicherung werden i. allg. digitale und virtuelle Menschmodelle verwendet. Reale Absicherungen werden in einem fortgeschrittenem Entwicklungsstadium an detaillierteren Modellen mit Probanden durchgeführt. Sie sind insofern nach wie vor unverzichtbar, da die komplexe subjektive Reaktion des Menschen in Form von Wahrnehmung und Empfindung nicht ersetzt werden kann.