Entwicklungs- und Gestaltungsprozess: Iterativer Prozess

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Der einzelne Phasen umfassende Gestaltungsprozess, der zu einer Neu- oder Umgestaltung von Produkten bzw. Arbeitssystemen führt, kann als iterativer strukturierter Prozess (s. Abbildung) verstanden werden. Aus einem ergonomischen Gesamtziel (z. B. Packageentwurf) leiten sich ergonomische Teilziele als einzelne Aufgabenstellungen ab (z. B. die Anordnung des Fahrzeugsitzes für weibliche und männliche Nutzer). Zur Erreichung des Teilziels sind die vom Gestaltungsobjekt zu erwartenden ergonomischen Eigenschaften festzulegen. Am Gestaltungsobjekt sind Gestaltungsmerkmale (z. B. Verstellfeld eines Sitzes, Raumgröße des Cockpits, die Fläche eines Anzeigefeldes) als Entwurfsparameter zu definieren, deren Ausprägung durch schrittweise Veränderung so erfolgen soll, dass eine optimale Lösung entsteht.

Ergonomische Anforderungen legen die verlangte Güte (z. B. verbindliche Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen) der künftigen Produktnutzung und gewünschte Gütemerkmale (z. B. nach den gesicherten arbeitswissenschaftlichen Erkenntnissen) fest. So besteht beispielsweise eine Forderung für Informationsgestaltung darin, Überlastungen der Nutzer zu vermeiden. Wünschenswert ist bei Auslegung von Zeichen für optische Anzeigeeinrichtungen z. B. ein Sehwinkel von ≥20 Winkelminuten.

Die oben genannten Anforderungen definieren Bewertungskriterien und legen dafür Sollwerte fest. Bewertungskriterien können weiterhin durch restriktive Größen und Zielkonflikte bestimmt werden. Diese können aus funktionellen, konstruktiven und fertigungstechnischen Vorgaben entstehen. Z. B. kann aus ergonomischer Sicht ein möglichst komfortabler Bauraumanspruch der Insassen dem sog. CW-Wert (Strömungswiderstandskoeffizient) des Fahrzeugs entgegenstehen. Weiterhin kann z. B. die Positionierung von Baugruppen auf den Greifraum bei geringem Schultereinsatz begrenzt sein, wenn eine Gurtfixierung des Nutzers vorliegt.

Im Experiment werden die Entwurfsparameter des CAD-Modells unter Einsatz eines spezifisch konfigurierten Menschmodells und unter Nutzung von Simulationsverfahren analysiert. Die dabei aktuell berechneten Ist-Werte der Bewertungskriterien werden über ergonomische Bewertungsverfahren mit den Soll-Vorgaben definierter Bewertungskriterien verglichen. Die Entwurfsparameter werden solange erneut variiert, bis eine Zielerfüllung im Sinne einer ergonomisch optimierten Lösung vorliegt. Für das Experiment werden i. allg. nur bestimmte Referenzpersonen (z. B. kleine Frau mit kurzem Körperstamm versus großer Mann mit langem Körperstamm) aus einer vorher genau definierten Zielgruppe benötigt, deren Eigenschaften das Menschmodell annehmen muss. Ergonomische Erkenntnisquellen wie z. B. das Vorschriften- und Regelwerk nennen die zu berücksichtigenden individuellen Merkmale der Bedienpersonen wie z. B. Körpermaße, Körperhaltung, Körperbewegung, Körperkraft und psychische Fähigkeiten. Diese sollte das Menschmodell durch entsprechende Konfiguration und Simulationsstrategien repräsentieren.


Struktur des ergonomischen Gestaltungsprozesses.gif